Beim Erstgespräch ist ausschließlich eine Barzahlung möglich. Sollten Sie sich für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, biete ich Ihnen als Zahlungsmodalität Bar oder per Überweisung (Honorarnote monatlich) an.
Da ich in der Liste vom Bundesministerium eine eingetragene Psychotherapeutin bin, gibt es für Sie die Möglichkeit einen Kostenzuschuss bei der Österreichischen Gesundheitskasse, ÖGK, zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870222&portal=oegkportal
Sind Sie bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau versichert, BVAEB, finden Sie nähere Informationen hier: https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.840357&portal=bvaebbportal
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, SVS, bietet auch die Möglichkeit eines Kostenzuschusses. Näheres hier: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816748&portal=svsportal
In Kärnten wird die gesamte Kostenübernahme von Psychotherapie, im Unterschied zu anderen Bundesländern, über Vereine angeboten. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Ihnen zuständigen Sozialversicherungsanstalt.
Damit nicht unnötige Kosten für Sie entstehen, bitte ich Sie Ihre ausgemachte Einheit/Stunde 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls muss ich Ihnen die Stunde in Rechnung stellen.